Mangelnder Schutz der Gewässer

Laut Gesetzentwurf soll es an allen Gewässern künftig einen Gewässerschutzstreifen in einer Breite von fünf Metern geben. Allerdings handelt es sich nach Beschluss des Kabinetts tatsächlich nur noch um einen ein Meter breiten Schutzstreifen, da Dünge- und Pestizidgaben nach Fachrecht geregelt sein sollen. Nach Fachrecht werden sowohl Dünge- als auch Pestizidgaben bis zu einem Meter möglich bleiben. Somit sind vier der angeblichen fünf Meter Schutzstreifen faktisch ungeschützt.

Fachlich notwendig wären nach Ansicht des NABU nicht nur ein fünf Meter breiter Schutzstreifen an Gewässern 3. Ordnung, sondern auch zehn breite Schutzstreifen an Gewässern 1. und 2. Ordnung. gewesen. Dr. Erhard Nerger, Vorsitzender des NABU-Regionalverbandes dazu: „Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern eine Mogelpackung verkauft. An den Gewässern würde in Zukunft nur ein ein Meter Streifen tatsächlich geschützt sein. Unsere Bäche und Flüsse von ihrer hohen Belastung an Nährstoffen und Pestiziden zu befreien, wäre damit in weite Ferne gerückt. Wie bereits beim Moorschutz knickt die Landesregierung auch beim so wichtigen Gewässerschutz vor der Landwirtschaftslobby ein."

Der NABU fordert stattdessen den Landtag, der noch abschließend beschließen muss, auf, nicht nur bei einem tatsächlichen Schutz der fünf Metern Gewässerrandstreifen zu bleiben, sondern sie noch deutlich auszuweiten. Dies ist notwendig, um die Flüsse und Seen, aber auch das Grundwasser und damit die Trinkwasserreserven der Bürgerinnen und Bürger vor einer Verseuchung zu schützen.

Nach aktuellsten Untersuchungen wurden in 20 Prozent der Messstellen und 40 Prozent der Wasserleiter zu viele Nährstoffe und Pestizide festgestellt. Niedersachsen wartet somit mit den schlechtesten Werten deutschlandweit auf. Besonders auch der Landkreis Emsland mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung ist betroffen.