Geltendes Umweltrecht ist auch beim Straßenbau einzuhalten

 

Zum Leserbrief "Ausbau der Europastraße nicht schöpfungsfeindlich" von Wilhelm Bartels in der Meppener Tagespost vom 24.9.2019

 

Emsland. In dem Leserbrief, der den 4-spurigen Ausbau der E233 befürwortet, wird behauptet: "Ja, unmenschlich wurde der Verkehr in Meppen, Lingen, Haselünne, Löningen, Lastrup oder Cloppenburg, weil der NABU jeweils die Baupläne torpedierte und dadurch den Ausbau der Umgehungsstraßen verschleppte." Dem ist zum einen zu entgegnen, dass der "unmenschliche Verkehr" dadurch erzeugt wurde, dass jahrzehntelang von allen Seiten immer wieder dem Verkehrsmittel Auto der Vorrang gegeben wurde und nicht weil der NABU eine Stellungnahme im Genehmigungsverfahren abgegeben hat. Zum anderen haben die anerkannten Umweltverbände ausdrücklich den gesetzlichen Auftrag, dass sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung  "die zuständige Behörde in einer dem Umweltschutz dienenden Weise unterstützen" sollen (§ 18 Abs. 1 UVPG). Sind die Planungsunterlagen derart veraltet, lücken- und/oder mangelhaft, dass die Vorgaben des geltenden Umwelt-, Natur- und Artenschutzrecht nicht eingehalten werden, so ist es die Pflicht der Genehmigungsbehörde, eine Überarbeitung der Planung vom Vorhabenträger zu fordern, wenn sie darauf aufmerksam gemacht wird. So wie jetzt beispielsweise beim Planungsabschnitt 1 der E233 das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr aufgrund der Stellungnahme des NABU die Bestandserfassung der Gastvögel nachgefordert hat. Diese wurden bisher überhaupt noch nicht kartiert und deren artenschutzrechtlichen Belange nicht geprüft, obwohl das Vorkommen nordischer Gänse und Schwäne im Raum allgemein bekannt ist. Ja, der NABU setzt sich dafür ein, dass auch bei Straßenbauvorhaben geltendes Umweltrecht eingehalten wird. Wenn sich dadurch die Umsetzung von Planungen verzögert, so ist dies aber nicht dem Naturschutzbund anzulasten, sondern den Vorhabenträgern, die die Unterlagen nicht gleich rechtskonform erstellt haben.

 

 

Für Rückfragen:

Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim, zuständig für die Abgabe von Stellungnahmen zu Bauvorhaben, Tel.: 05931- 40 99 630