Pressemitteilung zum Artenschutz / Nutria
NABU: Managementplan für Nutria statt ganzjährigen Abschuss
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Emsland / Grafschaft Bentheim – Laut Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 16. April 2018 erlaubt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die ganzjährige Bejagung von Nutrias. Der Naturschutzbund (NABU) spricht sich gegen die ganzjährige Bejagung der Art aus, sondern fordert statt dessen eine Erarbeitung eines Managementplans.
„Die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen den Elterntierschutz wird durch die ganzjährige Jagd erheblich erhöht,“ erklärt Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim. „Durch die neue Regelung wird die Verantwortung auf den einzelnen Jagdberechtigten verschoben, die Vorsorge sollte jedoch bei dem Gesetzgeber liegen. Diese Verordnung schwächt somit den Tierschutz!“
Die Aufhebung der Schonzeit wurde mit den gestiegenen Gefahren des Deich- und Hochwasserschutzes durch die zunehmende Verbreitung der Nutria gerechtfertigt. Allerdings wurde die Problematik nur in eng begrenzten Bereichen dargestellt. Vermehrte Starkregenereignisse, veränderte Klimabedingungen und intensive Nutzung angrenzender Gewässerbereiche führen ebenfalls zu einem erhöhten Sanierungs- und Reparaturbedarf von Deich- und Uferbereichen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass die steigenden Kosten der Unterhaltungsverbände allein durch die Nutria-Population verursacht und durch deren Bekämpfung reduziert werden,“ so Hübner.
Der NABU fordert daher einen Managementplan zur Populationskontrolle der Nutria-Bestände, so wie es auch die EU-Verordnung zu den invasiven Arten vorsieht. Dieser sollte ebenfalls einen Forschungsauftrag über die Feststellung der Setz- und Aufzuchtzeiten der Nutria enthalten, da hier zur Zeit noch erhebliche Wissenslücken bestehen. Ebenso sollte eine Erfassung erfolgen, welche Ufer- und Deichbereiche von Nutria besonders betroffen sind, welche erfolgreiche, tierschutzgerechte Konzepte zur Eindämmung bisher durchgeführt wurden und welche Maßnahmen aufgrund bisheriger Erfahrung nicht zielführend sind. Die Anordnung einer Jagd darf sich nicht allein an der Größe einer Nutriapopulation oder deren Wachstum orientieren, sondern muss den Nachweis einer erheblichen Schädigung in dem Bereich durch eine örtliche Population zugrunde legen.
Ursprünglich stammt die Nutria aus Südamerika, wo sie in den subtropischen und gemäßigten Klimazonen an Flüssen, Seen, Teichen und Sümpfen lebt. Wegen ihres Felles wurde sie in Pelztierfarmen
gezüchtet. Vor allem seit dem 20. Jahrhundert, als der Pelztiermarkt zusammenbrach und zahlreiche Tiere entkamen bzw. ausgesetzt wurden, hat sich der Bestand der Nutrias in Europa stark vermehrt.
Die zumeist in Kolonien lebenden Tiere können allerdings nur in Gebieten mit milden Wintern überleben. In Deutschland sind die Nagetiere in allen Bundesländern zu finden. Je nach lokalen
Begebenheiten leben Nutrias in Schilfnestern oder graben Höhlen in Uferböschungen.
Thematischer Bezug: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2018, S. 15,
Nds. GVBl. Nr. 5/2018 vom 24.04.2018, S. 49-63 -
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NABU-Regionalgeschäftsstelle, Tel.: 0 59 31 / 40 99 630