Weiter Baustopp für Windpark Georgsdorf  Auch Oberverwaltungsgericht gibt NABU Recht

 

Lüneburg / Georgsdorf. Kurz vor Weihnachten hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen in Lüneburg den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Osnabrück zum Windpark Georgsdorf bestätigt und damit dem Naturschutzbund Niedersachsen auch in zweiter Instanz Recht gegeben. Die acht genehmigten Windkraftanlagen dürfen daher weiterhin nicht errichtet werden. 

 

Gerhard Busmann, Vorsitzender des NABU Grafschaft Bentheim, ist über die Gerichtsentscheidungen erleichtert: „Beim Konflikt zwischen regenerativer Energieerzeugung durch Windkraft einerseits und dem Artenschutz andererseits geht es immer um den konkreten Standort. In Georgsdorf überwiegen deutlich die artenschutzrechtlichen Belange und die Gerichte haben dies nun bestätigt.“

Der Windpark Georgsdorf mit seinen acht Windkraftanlagen war vom Landkreis Grafschaft Bentheim Ende 2016 genehmigt worden. Gegen diese Genehmigung hatte der NABU Widerspruch eingelegt und gleichzeitig beim VG Osnabrück in einem Eilverfahren einen Baustopp beantragt. Das VG hatte diesem Antrag Recht gegeben und die Errichtung der Anlagen mit Beschluss vom 10.5.2017 untersagt. Gegen den Beschluss des VG hatten sowohl der Windkraftbetreiber als auch der Landkreis Beschwerde beim OVG in Lüneburg eingereicht. Das OVG hat diese Beschwerde nun zurückgewiesen.

 

Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für Mäusebussard nicht erteilt

 

Der Anwalt des NABU, der Berliner Umweltrechtsspezialist, Peter Kremer, erläutert: "Formell begründen die Verwaltungsgerichte ihre Beschlüsse damit, dass der Landkreis es unterlassen hat, zeitgleich mit der Genehmigung des Windparks eine erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den streng geschützten Mäusebussard zu erteilen. Allerdings hat der Landkreis die Erteilung der Ausnahmegenehmigung vorab zugesagt, ohne die fachlichen Prüfung bereits durchgeführt zu haben. Eine ergebnisoffene Prüfung war deshalb - so die Meinung der Gerichte - zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das gilt auch, wenn der Landkreis die Prüfung nun erneut nachholt."

 

Der NABU hatte außerdem zahlreiche weitere Bedenken gegen den Windpark vorgetragen. So sei insbesondere mit erheblichen Beeinträchtigungen der rastenden nordischen Gänse und Schwäne, des Seeadlers und der Kraniche sowie zahlreicher Fledermausarten zu rechnen. Über diese Belange haben jedoch beide Gerichte nicht entschieden, da bereits die fehlende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ausreichte.

 

NABU hofft auf Aufhebung der Genehmigung

 

Der NABU hofft nun, dass der Landkreis die Genehmigung aufhebt und so weitere langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Der NABU glaubt auch nicht, dass sich die artenschutzrechtlichen Belange in einem neuen Genehmigungsverfahren überwinden lassen. Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim, stellt fest: „Die Anforderungen an den Artenschutz und die Schutzvorgaben durch das nahe gelegene EU-Vogelschutzgebiet "Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor" sind sehr hoch. Wir halten Windkraftanlagen an diesem Standort grundsätzlich für nicht genehmigungsfähig.“

 

Gerichtsverfahren wie dieses sind für den NABU sehr arbeitsintensiv und kostenaufwendig. Wer diese Arbeit zum Schutz der Arten und Lebensräume zielgerichtet unterstützen will, kann dies durch eine Spende an den NABU Grafschaft Bentheim (IBAN: DE33 2675 0001 0002 0146 37) Stichwort "Recht für die Natur" tun.