E233: „Geplante RROP-Änderung nicht genehmigungsfähig“

 

NABU äußert sich bei Online-Konsultation

 

Emsland. Weil bei der Planung für den vierspurigen Ausbau der E233 in Teilbereichen von der derzeitigen Trasse abgewichen werden soll, muss auch das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreis Emsland geändert werden. Der NABU ist überzeugt, dass der vorliegende Änderungsentwurf nicht genehmigungsfähig ist.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) mit Trassenänderungen bei der E233 hat der NABU Anfang des Jahres eine kritische Stellungnahme abgegeben. Eigentlich hätte diese – wie andere Einwendungen - bei einem Erörterungstermin diskutiert werden sollen. Dieser Termin musste jedoch coronabedingt abgesagt werden. Stattdessen fand nun in den vergangenen Tagen eine sogenannte Online-Konsultation statt. Dabei bestand für die verfahrensbeteiligten Stellen noch einmal die Möglichkeit, zu den Abwägungsvorschlägen Stellung zu nehmen.

 

Der NABU hat diese Möglichkeit genutzt und bemängelt, dass die privaten Personen und Bürgerinitiativen nicht in die Konsultation einbezogen wurden, obwohl das gesetzlich möglich ist. Deren Einwendungen tauchen in den Unterlagen auch gar nicht auf. „Außerdem ist die geplante Änderung, die vom Amt für Regionale Landesentwicklung als obere Landesplanungsbehörde genehmigt werden muss, gar nicht genehmigungsfähig“, ist Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim überzeugt. „Das Raumordnungsgesetz schreibt eine unverzügliche Gesamtanpassung des Regionalen Raumordnungsplans an die Änderungen des Landesraumordnungsprogrammes vor. Der Entwurf will aber nur die Änderungen für die E233 vornehmen. Die Anpassungen an das Programm des Landes  werden gar nicht thematisiert. Folglich ist eine Genehmigung nicht möglich“, erklärt die Landschaftsarchitektin.