E 233: Kritische NABU-Stellungnahme zum 8. Planungsabschnitt

 

„Wegen Verstößen gegen das Artenschutzrecht nicht genehmigungsfähig“

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Genehmigungsverfahren für den Planungsabschnitt 8 zum vierstreifigen Ausbau der E 233 hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in den vergangenen Tagen eine umfassende und sehr kritische Stellungnahme abgegeben. 

 

Weit über 50 Seiten umfasst die Einwendung der Naturschützer zu dem Bauvorhaben nördlich von Cloppenburg bis zur A1. Darin werden zahlreiche inhaltliche Fehler bei den Planungsunterlagen beklagt. „Erhebliche Mängel weist die Verkehrswirtschaftliche Untersuchung von 2019 auf,“ so Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim. „Unter anderem bezieht sich die Analyse auf das Jahr 2014 und ist damit schon 7 Jahre alt. Als Grundlage für die Prognose werden Daten aus der bundesweiten Straßenverkehrszählung von 2010 zugrunde gelegt, obwohl es bereits neuere Daten aus 2015 gibt. Und die Bemautung der E233 für Lkw seit dem 1.7.2018 ist nicht berücksichtigt.“ Folglich könnten die Prognosedaten gar nicht stimmen. Diese seien aber eine wesentliche Grundlage für zahlreiche weitere Gutachten wie die Lärmprognose, die auch festlegt, wo und welche Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, erklärt die Landschaftsarchitektin. 

Außerdem seien die Bestände der vorkommenden Tierarten nicht ausreichend erfasst, bemängelt die Naturschützerin. „Gastvögel wurden gar nicht kartiert, obwohl darunter Arten sind, die dem strengen Artenschutz unterliegen. Die Daten für Großsäuger sind mindestens 9 Jahre alt und damit eindeutig veraltet. Aktuelle Angaben zu Fledermäusen liegen nur für einen Teilbereich vor. Und im Hinblick auf vorkommende Fischarten wurden nur zwei Gewässer untersucht, obwohl zahlreiche weitere Gewässer von dem Bauvorhaben betroffen sind. Deshalb ist das Vorhaben nach meiner Einschätzung insbesondere aufgrund von Verstößen gegen das Artenschutzrecht zur Zeit nicht genehmigungsfähig“, so Hübner. „Auf jeden Fall sind – wie auch schon bei Planungsabschnitt 1 – weitere Bestandserfassungen erforderlich.“ Der NABU hoffe aber, dass vor dem Hintergrund der massiv gestiegenen Baukosten das ganze Vorhaben noch einmal auf seine Erforderlichkeit überprüft werde.

 Für Rückfragen: 

Katja Hübner, zuständige Sachbearbeiterin für Bauvorhaben bei der NABU-Regionalgeschäftsstelle Emsland / Grafschaft Bentheim, Tel.: 0 59 31 / 40 99 630 

 

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier als pdf.-Download

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