Bäume schneiden, Hecken stutzen
________________________________________________________________

 

Emsland/ Grafschaft Bentheim - Da den NABU Emsland/Grafschaft Bentheim momentan vermehrt Anrufe erreichen, die sich rund um das Thema Baumfällungen und Heckenschnitte drehen, informiert der NABU Emsland/ Grafschaft Bentheim in dieser Pressemitteilung darüber, was beim Bäume fällen und Hecken schneiden beachtet werden muss.

Fällungen und Schnittmaßnahmen sind vom 01. März bis zum 30. September im öffentlichen Raum nicht erlaubt. Da am 01.03, laut des Bundesnaturschutzgesetzes, die Nist- und Brutzeit der Vögel beginnt. „Form und Pflegeschnitte, die lediglich den jährlichen Zuwachs entfernen, bilden eine Ausnahme und sind auch während dieser Zeit gestattet“, sagt Hanna Clara Wiegmann aus der NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/Grafschaft Bentheim. Wer hinsichtlich der Rechtslage unsicher ist, fragt am besten bei der Stadtverwaltung nach“, rät Wiegmann.

Möchte man aber etwas für den Natur- und Artenschutz tun, sollten die Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchgeführt werden. Denn Bäume, Hecken und Gebüsche bieten vielen Tieren ein sicheres Zuhause und zusätzlich eine gute Versteckmöglichkeit vor Greifvögeln, die das Nest unter Ästen nicht so leicht erkennen.

Hat ein Baum zum Beispiel Höhlen, wohnen darin häufig Fledermäuse, Vögel oder andere Tiere. „Was viele nicht wissen: Einen etwa von Fledermäusen bewohnten Baum darf man zu keiner Jahreszeit einfach so fällen. Denn Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten sind genau wie die Lebewesen selbst geschützt“, sagt Wiegmann. Das heißt, dass zum Beispiel Baumhöhlen mit Fledermausquartieren nicht zerstört werden dürfen. Sollen Bäume mit solchen potenziellen Quartieren gefällt werden, müssen Fachleute vorher festgestellt haben, dass diese nicht bewohnt sind. Die Artenschutz-Bestimmungen des Naturschutzgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünflächen in Dörfern und Städten.

„Besonderes Augenmerk gilt auch bei Bäumen oder Hecken mit Vogelnestern“, erzählt Wiegmann. Denn alle europäischen Vogelarten zählen zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen. „Deshalb sollte man bei der Hecken- und Baumpflege insbesondere auf Vogelnester achten und größte Vorsicht walten lassen“, sagt die NABU Geschäftsführerin 

Für Rückfragen:

 

Hanna Clara Wiegmann, Regionalgeschäftsführerin des NABU-Regionalverbandes Emsland/ Grafschaft Bentheim, Tel.: 05931- 40 99 630